Neue Verordnung der EU zur Straßenbeleuchtung
Die EU hat im Rahmen des Klimaschutzprogramms die Richtlinien für die Straßenbeleuchtung überarbeitet. Die Bundesregierung hat diese bereits im Frühjahr 2009 in deutsches Recht umgesetzt.
Hier werden sich nun viele Städte und Gemeinden überlegen müssen, wie sie mit der Straßenbeleuchtung weiterfahren. Denn für viele ältere Leuchten wird es keine Ersatzteile mehr geben, Quecksilberdampflampen werden vom Markt genommen, bestimmte Vorschaltgeräte dürfen nicht mehr zum Einsatz kommen und die Regulierbarkeit der Leuchten muss gewährleistet werden.
Für die Kommunen wird dann besonders interessant sein, wer der Aufwandsträger im Rahmen der bestehenden Eigentumsverhältnisse ist, da der Umbau für diverse Leuchtentypen nicht mehr möglich oder unwirtschaftlich sein wird.
Wir haben uns nun bereits intensiv mit den möglichen Lösungsansätzen für die Umsetzung dieser Richtlinien auseinandergesetzt, und freuen uns, wenn wir auch Ihnen zu diesem Thema mit Rat und Tat zur Seite stehen dürfen.
Mehr Informationen dazu unter www.umweltbundesamt.de
Die Technik der Zukunft – Die Stromautarge Straßenlaterne
Eine Straßenlaterne, die sich selbst ihren Strom erzeugt, ist vielleicht bald schon Realität. Am Tag wird mit Hilfe des Sonnenlichts über eine kleine Fotovoltaikeinheit der Strom produziert und gespeichert, in der Nacht wird dieser Strom aus dem Speicher abgerufen, um die sparsamen, lichteffizienten LED-Lichter zu beleuchten. Die besondere Herausforderung bei dieser Kombination ist die Speicherfähigkeit des elektrischen Stroms.
Über die Fortschritte bei der Entwicklung werden wir Sie auf dieser Seite auf dem Laufenden halten.

Englisch
Deutsch
Bulgarisch